11. beschließt, den städtischen Garten an der Cre- felderstraße dem GärtnerPeter Hubert Len- nartz ab 17. März 1895 auf unbestimmte Zeit unter den bisherigen und der ferneren Be- dingung weiter zu verpachten, daß die bisher stipulirte jederzeitige beiderseitige Kündigung von 9 Monaten auch auf die Zeit vom 1. August 1894bis 17. März 1895 Anwendung finden soll, so daß die Stadt also in dieser Zeit eben- falls kündigen kann;
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| Typ | Flur |
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