Band 55: Eintrag vom  21. März 1870 (Nr. 860)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5/ Antrag von Klaphake.

Unter Aufhebung des in voriger Sitzung gefaßten Beschlußes wurde einem neuen Gesuche des Gärtners Klaphake dahin entsprochen, daß zur Erlangung einer bessern Baulinie ein unentgeldlicher Austausch nach der vorgelegten Zeichnung stattfindet, wonach gegen Abgabe von 2 1/2 Fuß des Bauterrains des Klaphake an der Crefelderstraße an die Stadt demselben in der Richtung der Kirchhofsmauer acht Zoll abgetreten und zudem noch gestattet wird zur Setzung der Mauer noch fernere acht Zoll des Vorderterrains des kath. Begräbnißplatzes also die ganze Breite der Kirchhofsmauer zu benutzen, welch' letztere acht Zoll die Stadt als Eigen-

[Nächste Seite] thum behält, und soll es derselben in Zukunft jederzeit freistehen das Miteigenthumsrecht an der Mauer durch Zahlung der Hälfte der Baukosten derselben zu erwerben. Der Vorsitzende wird ermächtigt dieserhalb mit Klaphake Vertrag abzuschließen.

actum ut supra