9. beschließt, den Pachtvertrag mit dem Bleicher Schmitz bezüglich der von Seul angekauften Grundstücke wegen Nichterfüllung der Vertragsverbindlichkeiten aufzulösen, und ermächtigt den Bürgermeister zur An- stellung der Klage auf Zahlung der rückständigen Pacht, auf Räumung und auf Auflösung des Pacht- verhältnisses;