In Ergänzung des bezüglichen Beschlusses vom 16. dieses Monats erklärte die Versammlung sich damit einverstanden, daß von der Oberthorer Bleiche, ca 106 Ruthen in der südlichen Richtung an N. Ulmer zu 20 Thlr. jährlich, ca 1 Morgen 37 Ruthen an den Bleicher Krauhs zu 25 Thlr. jährlich auf 9 Jahre vom 17. dieses Monats an gerechnet mit der Bestimmung verpachtet werden, daß der Stadt jedes Jahr eine halbjährige Kündigung zustehen soll, und ferner der x Krauhs zu erleiden habe, daß das öffentlich zu verkaufende Gras von den noch übrigen ca 2 Morgen der genannten Bleiche über seine Parzelle weggefahren werde.
actum ut supra