Band 60: Eintrag vom  31. Dezember 1897 (Nr. 1634)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

8. Erwerber verpflichtet sich, die Ueberwölbung innerhalb Jahresfrist herzustellen und auf der Ecke zwischen Nieder- straße und Erftstraße spätestens bis Ende 1897 ein Haus zu bauen.