Die Taxe der beiden Bauplätze an der Hoch- undGrün- straße wird festgesetzt auf zweitausend Mark. Der erste Absatz der N° X der Verkaufsbedingungen ist zu ändern wie folgt: Bei Errichtung des Kaufvertrages ist ein Drittel des Kaufpreises bar zu erlegen. Der Rest kann hypothekarisch gegen halbjährige Kündigung zu 4 % Zinsen auf dem Grundstücke lasten bleiben. Falls inner- halb zweier Jahre nach Übertragung des Eigentumes auf den Ankäufer mit dem Bau eines Hauses auf jeder Parzelle nicht begonnen worden, ist die ganze Kaufsumme nebst den Straßenbaukosten zu ent-
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