Band 75: Eintrag vom  11. März 1929 (Nr. 922)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
7. Erhaltung des Landratssitzes des neuen Südkreises in Neuss.

Stadtverordnetenversammlung faßte einstimmig nachfol- gende:

Resolution:

Verwaltung und Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neuss bitten eindringlichst, den Kreissitz des zukünftigen Südkreises in Neuss zu belassen.

Neuss ist unbestritten der Verkehrsmittelpunkt; 6 Straßen- bahnstrecken und 2 im Bau begriffene, 3 Straßenbahnlinien und 8 Autolinien führen sämtlich aus dem Gebiet des Süd- kreises nach Neuss. Daher ist Neuss von jeher die wirtschaftliche Zentrale des ganzen Hinterlandes, insbesondere das natür- liche Absatzgebiet für die Landwirtschaft. Der größte Teil der Gemeinden des Südkreises würde einen anderen Kreis- sitz nur einem weiten Umwege und dann immer nur über Neuss erreichen können. Daher befinden sich die Verwaltungsstellen der wirtschaftlichen Körperschaften für Industrie, Landwirtschaft, Arbeiterschaft, Handel und Handwerk in Neuss. Dadurch wird auch in Zukunft der amt- liche und persönliche Verkehr zwischen den Berufsgruppen, der Kreisverwaltung und deren Spitze gefördert. Eine Verle- gung des Kreissitzes würde unübersehbare wirtschaftliche

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Nachteile sowohl für die Stadt Neuss als auch für den Land- kreis haben. Tatsache ist auch, daß alle in der Nähe des Rheines liegende Wirtschaftsgebiete sich zum Rhein hin orientieren. Kein anderer Ort des Südkreises würde durch Wegnahme des Kreissitzes auch nur annähernd in dem Maße geschädigt wie die auf das Hinterland angewiesene Mittelstadt Neuss, die zudem inmitten ausgreifender be- nachbarter Großstädte einen schweren Existenzkampf zu führen hat. Der Verlust des Kreissitzes würde für Neuss einen schwereren Schlag bedeuten, als für jeden anderen Ort.