1. Die Stadt verpachtet dem p. Sels zum Zwecke des Aus- ziegelns mittelst einer Ringofenanlage vierzig Morgen Wiesenterrain, gelegen östlich des zweiten Durchlasses des Eisenbahndammes und nördlich der Hammer Chaussee, von dem äußeren Rande des Grabens der letzteren überall gleichmäßig mindes- tens 50 m entfernt bleibend. Die Pachtzeit beträgt dreißig feste Jahre, ohne Rücksicht auf äußere Hin- derungsgründe in der Ausnutzung, gleichviel welcher Art dieselben seien, nicht einmal auf force majeure, Kriegsfall und dergleichen.
| Typ | Andere |
|---|---|
| Erwähnt in |
|
| Typ | Straße |
|---|---|
| Erwähnt in |
|