Auf Vorschlag des Vorsitzenden beschließt die Versammlung, die Bahnhofsstraße unter Berücksichtigung deren Wichtigkeit für den öffentlichen Verkehr unter der Bedingung in Stand setzen zu lassen und zu unterhalten, daß die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft sich bereit erkläre, die Straße in einer Breite von 12 Metern eigenthümlich an die Stadt unentgeltlich abzutreten und gestatte, daß das Wasser aus der genannten Straße in den an dem Eisenbahndamm vorbeiführenden Graben bis nach der Gasfabrik geleitet werde.