Band 75: Eintrag vom  15. März 1927 (Nr. 463)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
25. Verpachtungen.

Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß mit dem Neusser Reiter-Verein folgende Vereinbarung getroffen wird:

Der Neußer Reiter-Verein ist bereit, der Stadt Neuss das dem Reiterverein gehörende Grundstück Flur P N° 227/116.119, groß 96,20 ar, unentgeltlich zu übertragen. Als Wert diese Grundstückes wird ein Betrag von 20 000 R. M angenommen.

Die von dem Grundstück Flur P N° 227/116.119 nach Abzug der Fläche, die für die neue Straße benötigt wird, noch verbleibende Fläche wird in den zwischen der Stadt und dem Reiter - Verein über den Rennplatz bestehenden Pachtvertrag einbezogen.

Der Reiter - Verein stellt aus den von ihm gepach-

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teten städt. Grundstücken Flur P N° 426/67 etc. und Flur P N° 346/66 die für die neuen Straßen benötigten kleinen Flächen der Stadt Neuss ohne Entschädigung zur Verfügung, sodaß die Flächen aus dem über den Rennplatz bestehenden Pachtvertrag ausscheiden.

Der Reiter - Verein ist verpflichtet, die bei den Rennen nach der jeweilig geltenden Kartensteuer - Ordnung zur Erhebung gelangende Kartensteuer an die Stadt abzuführen.

Die freie Benutzung des Rennplatzes für die Schützenfeierlichkeiten durch den Neußer Bürger - Schützen - Verein bleibt in althergebrachter Weise bestehen und wird durch diesen Vertrag nicht berührt. Errichtet der Neußer Bürger -Schützen - Verein im Gelände der Rennbahn kein Schützenzelt, so ist für die Benutzung der Wirtschaftsräume des Reitervereins keine Vergütung zu zahlen. Die Errichtung eines Überganges von der Tribüne zu den Wirtschaftsräumen ist Sache des Reitervereins.

Demgegenüber ist die Stadt bereit, mit dem Reiterverein mit Wirkung vom 1. Januar 1925 ab einen Pachtvertrag über den Rennplatz auf 10 Jahre abzuschließen und von dem Reiter - Verein in dieser Zeit weder eine Pacht noch Erstattung der Grundsteuer etc. zu verlangen. Im übrigen wird der Pachtvertrag unter den bekannten Bestimmungen insbesondere unter der Bedingung abgeschlossen, daß der Stadt ein zu jeder Zeit zuverlässiges zwölfmonatiges Kündigungsrecht zusteht.

Der Reiter - Verein ist bereit, die über den Verein bestehenden Statuten dahin zu ändern, daß im Falle der Auflösung des Vereins das Vermögen an die Stadt Neuss fällt, die es zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken verwenden muß.

Sodann beschließt Stadtverordneten - Versammlung die Verpachtung: a) der beiden GrundstücksdreieckeGrundstücksdreickeam alten Eisenbahndamm hinter der Neußer Dampfziegeleian Gottfried Damp in Neuss auf 1 Jahr zum Gesamtpachtpreise von 250 R. M einschl. Steuer, b) der an der Kölnerlandstraße liegenden Grundstücke Flur L N° 693/43, groß 97,59 ar 745/43, " 83,89 " an die bisherigen Pächter auf 3 Jahre zum jährlichen

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Pachtpreise von 55 R. M pro Morgen und gegen Erstattung der Steuern, c) aus dem an der Hammerlandstraße liegenden Wiesengelände eine Fläche von etwa 15 Morgen an Josef Zilles in Neuss auf 1 Jahr zum jährlichen Pachtpreise von 60 R. M pro Morgen und gegen Erstattung der Steuern, d) einer Fläche zur Aufstellung einer Trinkhalle auf dem städtischen Grundstück vor der Badeanstalt auf 1 Jahr zum jährlichen Pachtpreise von 30 R. M.