1.) Das Gelände der zu verlassenden Bahnstrecke Neuss-Düsseldorf zwischen der Bahnstraße und der Cöln-Uerdinger-Straße und die zu beiden Seiten dieser Theilstrecke liegen- den bahnfiskalischen Grundstücke. 2.) Das bahnfiskalische Grundstück an der Ecke der Bahnstraße und der Cöln- Uerdinger Straße. 3.) Das Gelände des zu verlassenden Bahn- körpers der Strecke nach Obercassel etwa von dem Uebergange ( bei Km 81/8) an der Papierfabrik ab bis zum Bahnkörper der neuen Linie nach Düsseldorf."