In der Conferenz zu Elberfeld erklärte der Vertreter der Eisenbahn bezüglich einer Concurrenz-Anlage am Rhein, nach Herstellung des Projectes in Neuss habe die Bergisch-Märkische Bahn keinen Anlaß, an das Project der Neusser Hütte heranzutreten; die Berg-Märk. Bahn werde der Stadt gegenüber die Verpflichtung eingehen, jene Concurrenz nicht herbeizuführen; auf jeden Anschluss des Obercasseler Geleises werde die Bahn verzichten können, ausgenommen etwa, wenn es die Anlage durch fremde Bahnen zu verhindern gelte.
Bei der Unsicherheit dieser Ausnahme wird eine bündige Vertragsstipulation in etwas anderer Form gefunden werden müssen. Die Absicht der Stadt geht nicht dahin, jene Anlage absolut zu verhindern, dieselbe kann ja vielleicht neben der städtischen ein Bedürfniß sein; sondern die Stadt will nur gegen den Schaden gesichert sein, den das zur Zweigbahn verwendete Anlagecapital erleiden würde bei einer bevorzugten Concurrenz. Daher würde die Stadt befriedigt sein, wenn, im Falle das Berg.Märk. Bahnnetz mit dem Rhein am Hochofen resp. bei Heerdt in Verbindung gesetzt werden sollte, die Berg.Märk. Bahn auf Verlangen der Stadt verpflichtet wäre, 1. das zu der Zweigbahn der Stadt verwendete Terrain nach einer jetzt festzustellenden Taxe und in jetzt zu bestimmenden Grenzen zu übernehmen;
2. Die Kosten der Erdarbeiten zurückzuerstatten, welche demnächst wirklich aufggewendet werden;
3. Den Oberbau zu vergüten nach dem bei bei Uebernahme zu constatirenden Werthe,
worauf dann die Zweigbahn Eigenthum der Berg.-Märk. Bahn und für deren eigene Rechnung weiter zu betreiben sein würde.