In Erwägung, daß die Verpflichtung zu der allseitig als dringend nothwendig und als unaufschiebbar anerkannten Erbreiterung der Passage am Oberthor nicht der Stadt, son- dern der Provinzialverwaltung als Eigenthümerin der Straße obliegt, lehnt die Stadtverordneten-Versammlung es ab, das hierauf bezügliche Project in die Hand zu neh- men und beauftragt den Vorsitzenden, höheren Ortes dahin vorstellig zu werden, daß diese Erbreiterung von der Pro- vinzial-Verwaltung baldigst ausgeführt werde; sie erklärt sich mit Rücksicht darauf, daß hierbei auch die Erhaltung und theilweise Freilegung des Oberthors in Frage kommt, bereit, der Provinzialverwaltung einen Beitrag von sechstausend Mark zu den Kosten der Erwerbung des Schmitz'schen Hauses und der Ausführung des Projectes zu leisten.