Band 60: Eintrag vom  9. März 1891 (Nr. 816)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

5.) lehnt einstimmig den Abschluß eines Vertrages über die Legung von Gas- und Wasserleitungs-Röhren in den Provinzialstraßen nach den von der Provinzial- Verwaltung vorgelegten Entwürfen ab und er- mächtigt unter Billigung des seitherigen Vorgehens den Bürgermeister, eventl. im Prozeßverfahren die Rechte der Stadt aus dem Vertrage vom 27./26. October 1880 bezüglich der Wasserleitungsrohre, sowie aus den

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den Verfügungen der Königlichen Regierungvom 29. August 1857 bezw. 15. September 1857 bzgl. der Gasrohre zu wahren.