Band 75: Eintrag vom  23. Juli 1929 (Nr. 1023)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
16. Darlehnsangelegenheit.

Stadtverordnetenversammlung ermächtigt die Verwal- tung mit Rücksicht auf die schwierige Geldmarktlage, bei der Landesbank der Rheinprovinz kurzfristige Kre- dite nach Maßgabe des Bedarfs zu den jeweils bei dieser Bank geltenden Bedingungen aufzunehmen und bereits bei der Landesbank begebene Kredite zu verlängern.

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Diese Ermächtigung gilt auch für die Aufnahme und Ver- längerung von kurzfristigen Darlehen bei anderen Geldgebern (Banken u. s. w.) sofern die Darlehnsbedingungen in Grenzen der jeweils bei der Landesbank geltenden bleiben.