Stadtverordnetenversammlung beschließt den teilweisen Ausbau der Weberstraßevon der Schiller- bis Goethestraße nach Maßgabe des vorliegenden Planes und des Kostenanschlages des Tiefbauamtes. Die entstehenden Kosten in der veranschlagten Höhe von vorläufig 2 500 M werden bewilligt. Sie sollen vorläufig aus dem Straßenausbaufonds genommen und später von den Anliegern gemäß den ortsstatutarischen Bestimmungen wieder eingezogen werden.