a) Stadtverordnetenversammlung erklärt sich vorbehaltlich endgültiger Zustimmung der Finanzdeputation damit einverstanden, daß seitens der Stadt das Bezugsrecht auf die neuen Inhaberaktien des Rhein. Westf. Elektrizitätswerks ausgeübt wird, und zwar in Höhe eines 1/6 der im Besitze der Stadt befindlichen 2655 alten Aktien = 442 neue Aktien zum Kurse von 130 % = 229 840,- M.
Ferner beschließt Stadtverordnetenversammlung
[Nächste Seite]Übernahme des auf die Stadt entfallenden Anteil an neuen Namensaktien des Rhein. Westf. Elektrizitätswerks.Der infolge Ausübung des Bezugsrechts auf die Stadt entfallende Anteil, berechnet nach dem nom. Inhaber- und Namensaktien - Besitz, beträgt 16632,- M (= rd. 832 neue Aktien). Der Bezug der Namensaktien erfolgt ebenfalls zum Kurse von 130%, so daß rd. 21621,- M erforderlich sind. Die aufzuwendenden Beträge von 229840 + 21621,- M, zus. 251461 M sollen vorläufig aus einem bei der Landesbank der Rheinprovinz kurzfristig auf die Dauer eines Jahres fest, zu 9 3/4% Zinsen per annum und 1/2% Abschlußgebühr aufzunehmenden Darlehn gedeckt werden.
b) Da durch die vorstehende Finanzierung sich die Inanspruchnahme der Kommunalen Aufnahmegruppe für Aktien G.m.b.H. Essen erübrigt, lehnt Stadtverordnetenversammlung den Abschluß des vorgesehenen Bindungsvertrages mit genannter Gesellschaft ab.