Stadtverordnetenversammlung beschließt den Ausbau der Saarbrückenerstraße nach Maßgabe des vorliegenden Planes und des Kostenanschlages des Tiefbauamtes.
Die entstehenden Kosten in der veranschlagten Summe in Höhe von 10000 M werden bewilligt. Die Kosten sollen vor- läufig aus dem Straßenausbaufonds genommen und später von den Anliegern gemäß den ortsstatutarischen Bestim- mungen wieder eingezogen werden.
Diese Summe ist bereits im Stadtverordnetenbeschluß vom 22. Januar 1929 "Ausbau der Marienburgerstraßevon der Lauvenburgstraße auf eine Länge von 260 m - 34200 M enthalten.
Der Beschluß vom 22.1.1929 ändert sich insofern, als sich die Summe von 34200 M um 10000 M verringert.
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