Band 75: Eintrag vom  1. Januar 1 (Nr. 1188)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
23. Annahme eines Vergleichs.

In der zweiten Aufwertungssache Kluth gegen Stadt Neuss ist im Sühnetermin vor dem Oberlandesgerichtvom 5. Mai 1930 ein Vergleich dahin geschlossen worden, daß die Stadt an Kluth 500,- R.M zahlt und ihre außergerichtlichen Kosten trägt, während Kluth seine außergerichtlichen und die Gerichtskosten trägt; der Vorschlag kann innerhalb zweier Wochen widerrufen werden. Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Vergleich zu unter der Bedingung, daß auch die Reichsvermögensverwaltung in Koblenz ihm zustimmt.