Band 75: Eintrag vom  11. Februar 1930 (Nr. 1116)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
20. Deckung eines Aufwertungsbetrages.

Stadtverordnungsversammlung nimmt davon Kenntnis, daß die Stadt durch Urteil des Oberlandesgerichts Düssseldorf zur Aufwertung des Kaufpreises für das Kindererholungsheim Herchen mit 15000 M rechtskräftig verurteilt worden ist und beschließt die Deckung dieses Betrages und der Prozeßkosten aus dem Anleihetilgungsfonds.