8. Anlage von elektrischer Beleuchtung in den städtischen Häusern
Büdericherstraße 4 - 12.
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Anlage
der elektrischen Beleuchtung in den städtischen Häusern Büdericherstraße 4 - 12. Die Kosten werden zur Hälfte auf die
Stadt übernommen; die andere Hälfte tragen die Mieter.