13. Erhöhung des Schulgeldes bei der städtischen Oberrealschule.
Das Schulgeld für die städtische Oberrealschule mit Reformrealgymnasium wird vom 1. Juli 1930 ab in Gemäßheit
der gesetzlichen Bestimmungen für Einheimische auf
jährlich 250,- M und für Auswärtige auf 312,- M erhöht.