Band 75: Eintrag vom  10. März 1925 (Nr. 44)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Festsetzung der Haushaltspläne für 1925. Versammlung setzt die städtischen Haushaltspläne für das Rechnungsjahr 1925 wie folgt fest: Einnahme Ausgabe M M Allgemeine Verwaltung 1101000,- 1513700,Polizeiverwaltung 57000,- 416000,Hochbauverwaltung 117200,- 117200,Tiefbauverwaltung 222400,- 438400,Vermessungsamt 13300,- 39300,Fuhrpark einschl. Müllabfuhr 104000,- 104000,Gartenverwaltung 12000,- 98000,Friedhofsverwaltung 54000,- 66000,Schlachthof 105000,- 105000,Freiwillige Feuerwehr 1000,- 36000,Volksschulen 210000,- 682000,Gewerbliche GewerbBerufsschule 50200,- 76200,Mädchen-Berufsschule 45300,- 57600,Kaufm. Berufsschule 11200,- 18100,Oberrealschule 63900,- 275300,Verschiedene Schullasten 5000,- 110000,Museum 2500,- 39300,Lese- und Bücherhalle 2000,- 18000,Zeughaus 34500,- 68200,zu übertragen[Nächste Seite]
Einnahmen M Ausgaben M
Übertrag
Krankenhausverwaltung Wohlfahrtsverwaltung Finanzverwaltung Grundstücksverwaltung Steuern Verschiedene Einnahmen und Ausgaben zusammen 239000,380000,1722000,912000,2951000,139500,8555000,- 314000,981600,1095000,912000,618000,356100,8555000,-

Hierbei wurde folgendes beschlossen:

I. Volksschulen.

Den Lehrkräften der Volksschulen wird, soweit sie einer Lehrerkrankenkasse angehören, ein Krankenkassenbeitrag in der gleichen Höhe gewährt, wie den städtischen Beamten und Angestellten (1. Stadtv. Beschluß vom 7. Januar 1921). Im Haushaushaltsplan 1925 sind für diesen Zweck 3600 M vorgesehen.

II. Berufsschulen.

1) Ortssatzung über die Erhebung von Berufsschulbeiträgen in der Stadt Neuss.

Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt die nachfolgende Ortssatzung über die Erhebung von Berufsschulbeiträgen für die Stadt Neuss (folgt Wortlaut) cfr Sammelband Seite 168-169

2) Beitrag für die Berufsschulen.

Stadtverordneten-Versammlung setzt den Beitrag für die Berufsschulen fest:

a) auf 5,30 M für das Jahr 1924 und jeden Arbeiter (in) und Angestellten,

b) auf 5,90 M für das Jahr 1925 und jeden Arbeiter(in) und Angestellten.

III. Oberrealschule

1) den Lehrkräften der Oberrealschule wird, soweit sie Mitglied der Krankenunterstützungskasse des Rheinischen Philologenvereins sind, ein Krankenkassenbeitrag in der gleichen Höhe gewährt, wie den städt. Beamten und Angestellten (s. Stadtv. Beschl. vom 7. Januar 1921). Für das Rechnungsjahr 1925 sind 600 M im Haushaltsplan berücksichtigt.

2) Dem OberstudiendirektorRaederscheidt wird ab 1.4.1925 als Entschädigung für besondere kommunale Tätigkeit betr. Lesehalle u.s.w. die Amtszulage in der Spannung auf das Endgehalt der Gruppe XIII erhöht; ferner werden vom glei-

[Nächste Seite]

chen Zeitpunkt ab freie Wohnung sowie frei Licht und Brand gewährt. Genannte Leistungen sollen pensionsfähig sein.

IV. Verschiedene Schullasten

Der städtische Zuschuß an die Schule Marienberg (Lyzeum und Studienanstalt) soll bis auf weiteres betragen:

a) 50 % von den persönlichen Ausgaben,

b) 50 " von der für das Schulgebäude zu zahlenden Miete. Für das Rechnungsjahr 1925 beträgt der Zuschuß zu a) 70000 M und zu b) 8000 M, zusammen 78000 M.

V. Deckung des Gemeindesteuerbedarfs.

Stadtverordnetenversammlung beschließt zur Deckung des Gemeindesteuerbedarfs für das Rechnungsjahr 1925 folgende Steuern zu erheben:

a) Vorauszahlungen auf die Gewerbeertragssteuer (nach der Verordnung vom 23.11.23) in Höhe von 350 % des Steuer16.2.24 grundbetrages Ergebnis = rund 300 000 M

b) Vorauszahlungen auf die Lohnsummensteuer (nach der Verordnung vom 23.11.23) in Höhe von 16.2.24 1250 % des Steuergrundbetrages Ergebnis = rund 200 000 " __________ zusammen 500 000 M

c) An Gemeindegrundsteuer 150 % Zuschlag zur staatlichen Steuer vom Grundvermögen. Aufkommen aus der staatlichen Steuer vom Grundvermögen etwa 283 500 R.M. 425 000 M.