Stadtverordnetenversammlung setzt als Entschädigung für die Benutzung eines Zimmers als Verwaltungsstelle Uedesheimab 1. November 1929 einen Betrag von monatlich 30,- M fest. Hierin ist die Entschädigung für Reinigung, Heizung, Beleuchtung und Mobilargestellung enthalten.