Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Rücksicht darauf, daß die durch Beschluß des Bezirksausschusses Düsseldorfvom 8.10.1924 I C 568/24 genehmigte Anleihe 1 von 300 000 M zur Bildung eines städtischen Hypothekenfonds für Neuwohnungen bisher nicht hat begeben werden können, für diesen Zweck ein kurzfristiges Darlehen von 300 000,- M bei der Landesbank der Rheinprovinz aufzunehmen.