Stadtverordnetenversammlung nimmt Kenntnis von dem vorliegenden Plan über die Gestaltung des Eisenbahnschachtloches bei Buschhausen zu einer Parkanlage und erklärt sich damit einverstanden, daß der I. Bauabschnitt, der lediglich Erdbewegungsarbeiten umfaßt, als Notstandsarbeit durchgeführt wird. Die auf 125 000 M veranschlagten Kosten des I. Abschnittes sollen aus
[Nächste Seite]Etatsmitteln zur Beschäftigung der Wohlfahrtserwerblosen gedeckt werden.
Ferner ist Stadtverordnetenversammlung damit einverstanden, daß der alte Viersener Bahndamm reguliert wird, damit er als Zugangsweg zu dieser Parkanlage dienen kann. Deckung der auf 4200 M veranschlagten Regulierungskosten ebenfalls aus Etatsmitteln zur Beschäftigung der Wohlfahrtserwerbslosen.