Stadtverordnetenversammlung nimmt Kenntnis von dem vorliegenden Plan über die Gestaltung des Eisenbahn- schachtloches bei Buschhausen zu einer Parkanlage und erklärt sich damit einverstanden, daß der I. Bauab- schnitt, der lediglich Erdbewegungsarbeiten umfaßt, als Notstandsarbeit durchgeführt wird. Die auf 125 000 M veranschlagten Kosten des I. Abschnittes sollen aus
[Nächste Seite]Etatsmitteln zur Beschäftigung der Wohlfahrtserwerblosen gedeckt werden.
Ferner ist Stadtverordnetenversammlung damit ein- verstanden, daß der alte Viersener Bahndamm reguliert wird, damit er als Zugangsweg zu dieser Parkanlage dienen kann. Deckung der auf 4200 M veranschlagten Regulierungskosten ebenfalls aus Etatsmitteln zur Be- schäftigung der Wohlfahrtserwerbslosen.