Stadtverordnetenversammlung erklärt sich mit der Änderung der Heizungsanlage im Kinderheim in Herchen einverstanden und bewilligt die auf 800 R. M veranschlagten Kosten, die durch den Nachtragsetat gedeckt werden sollen. Die Ausführung ist bis zur Festsetzung des Nachtragsetats hinauszuschieben.