Stadtverordnetenversammlung beschließt Ausführung des Schmutzwasserkanals als Notstandsarbeit und Be- willigung der veranschlagten Kosten in Höhe von 4500 M von denen 700 M aus der Erwerbs- losenunterstützung zurückerwartet werden. Kosten- deckung soll aus neuer Anleihe erfolgen.