Zwecks Herstellung eines Zugangs zur Sportplatzanlage an der Neußer Weyhe im Zuge der Wilhelmstraße ist die Festsetzung der Fluchtlinien erforderlich. Stadtverordneten - Versammlung beschließt Festsetzung gemäß Vorschlag.
Mit dem Bebauungsplan über das Gelände zwischen Wolbero- und Adolfstraße nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs ist Stadtverordneten - Versammlung einverstanden.