Band 75: Eintrag vom  18. Januar 1927 (Nr. 405)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
22. Fluchtlinienfestsetzung.

Zwecks Herstellung eines Zugangs zur Sportplatzan- lage an der Neußer Weyhe im Zuge der Wilhelmstraße ist die Festsetzung der Fluchtlinien erforderlich. Stadtver- ordneten - Versammlung beschließt Festsetzung gemäß Vorschlag.

Mit dem Bebauungsplan über das Gelände zwischen Wolbero- und Adolfstraße nach Maßgabe des vorliegen- den Entwurfs ist Stadtverordneten - Versammlung ein- verstanden.