Band 75: Eintrag vom  18. Januar 1927 (Nr. 405)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
22. Fluchtlinienfestsetzung.

Zwecks Herstellung eines Zugangs zur Sportplatzanlage an der Neußer Weyhe im Zuge der Wilhelmstraße ist die Festsetzung der Fluchtlinien erforderlich. Stadtverordneten - Versammlung beschließt Festsetzung gemäß Vorschlag.

Mit dem Bebauungsplan über das Gelände zwischen Wolbero- und Adolfstraße nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs ist Stadtverordneten - Versammlung einverstanden.