Zwecks Herstellung eines Zugangs zur Sportplatzan- lage an der Neußer Weyhe im Zuge der Wilhelmstraße ist die Festsetzung der Fluchtlinien erforderlich. Stadtver- ordneten - Versammlung beschließt Festsetzung gemäß Vorschlag.
Mit dem Bebauungsplan über das Gelände zwischen Wolbero- und Adolfstraße nach Maßgabe des vorliegen- den Entwurfs ist Stadtverordneten - Versammlung ein- verstanden.