Band 75: Eintrag vom  15. Februar 1927 (Nr. 423)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6. Festsetzung der Straßen, auf die sich die Straßenreinigung im Rechnungsjahre 1927 erstrecken soll.

In Ausführung des § 2 des Ortsstatuts betr. die Übernahme der Straßenreinigung auf die Stadt pp. vom 25. März 1924 beschließt Stadtverordneten-Versammlung grundsätzlich jedoch vorbehaltlich erneuter Beschlußfassung gelegentlich der Etatsberatung, daß sich die Straßenreinigung seitens der Stadt im Rechnungsjahre 1927 außer den durch Stadtverordnetenbeschluß vom 23. Januar 1923erstreckenfestgesetzten Straßen und Plätzen auf sämtliche übrigen gepflasterten Straßen und Plätze des Stadtbezirks erstrecken soll.