Stadtverordneten-Versammlung beschließt grund- sätzlich jedoch vorbehaltlich erneuter Beschlußfassung ge- legentlich der Etatsberatung die Einrichtung eines neuen Fuhrparks und genehmigt zu diesem Zwecke den Ankauf des Medles'schen Grundstückesan der
[Nächste Seite]Kurzestraße mit aufstehenden Gebäulichkeiten zum Preise von 45 000 M sowie des benachbarten Dün- bier'schen Grundstücks zum Preise von 10 000 M. Hinsichtlich Aktkosten und Steuern belaufen sich die Grunderwerbskosten auf rd. 60 000 M. Die Kosten der Einrichtung für neu auszuführende Gebäulich- keiten als 1. Rate für 1927 betragen nach dem Kostenanschlag des Tiefbauamtes 50 000 M.
Ferner beschließt Stadtverordneten - Versammlung die Anschaffung 1. eines 5 to. Lastkraftwagens mit Anhänger Dreiseitenkipper zum Preise von 22 000 M 2. von 2 Automobil-Kehrmaschinen à 11 000 M 22 000 " 3. von 2 Elektro-Karren à 5 000 M 10 000 " _________ zusammen 54 000 " Die Kosten des Grunderwerbs mit 60 000 " der Einrichtung mit Gebäulichkeiten mit 50 000 " der Anschaffung von Wagen, Maschinen pp. mit 54 000 " _________ zusammen 164 000 " werden hiermit bewilligt und sollen aus einer neu aufzunehmenden mit durchschnittlich 3% zu tilgen- den Anleihe bestritten werden. Die Verzinsung und Tilgung dieses Betrages erfolgt aus dem Fuhrparks- etat.