Stadtverordneten-Versammlung beschließt grundsätzlich jedoch vorbehaltlich erneuter Beschlußfassung gelegentlich der Etatsberatung die Einrichtung eines neuen Fuhrparks und genehmigt zu diesem Zwecke den Ankauf des Medles'schen Grundstückesan der
[Nächste Seite]Kurzestraße mit aufstehenden Gebäulichkeiten zum Preise von 45 000 M sowie des benachbarten Dünbier'schen Grundstücks zum Preise von 10 000 M. Hinsichtlich Aktkosten und Steuern belaufen sich die Grunderwerbskosten auf rd. 60 000 M. Die Kosten der Einrichtung für neu auszuführende Gebäulichkeiten als 1. Rate für 1927 betragen nach dem Kostenanschlag des Tiefbauamtes 50 000 M.
Ferner beschließt Stadtverordneten - Versammlung die Anschaffung 1. eines 5 to. Lastkraftwagens mit Anhänger Dreiseitenkipper zum Preise von 22 000 M 2. von 2 Automobil-Kehrmaschinen à 11 000 M 22 000 " 3. von 2 Elektro-Karren à 5 000 M 10 000 " _________ zusammen 54 000 " Die Kosten des Grunderwerbs mit 60 000 " der Einrichtung mit Gebäulichkeiten mit 50 000 " der Anschaffung von Wagen, Maschinen pp. mit 54 000 " _________ zusammen 164 000 " werden hiermit bewilligt und sollen aus einer neu aufzunehmenden mit durchschnittlich 3% zu tilgenden Anleihe bestritten werden. Die Verzinsung und Tilgung dieses Betrages erfolgt aus dem Fuhrparksetat.