Band 75: Eintrag vom  5. April 1927 (Nr. 467)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Deckung des Gemeindesteuerbedarfs.

Stadtverordnetenversammlung beschließt, daß zur Deckung des Gemeindesteuerbedarfs 1927 erhoben werden: a) 170 % Zuschläge zur staatlichen Grundvermögenssteuer, b) 450 " " zu den Gewerbesteuergrundbeträgen vom Ertrage, c) 1250 " " zu den Steuergrundbeträgen von der Lohnsumme.

Bei einem umlagefähigen Soll der Gewerbesteuergrundbeträge vom Ertrage von 145 000 M und von der Lohnsumme von 23 200 M beträgt die Durchschnittsbelastung der Gewerbesteuer 560,34 %.

Nach einem umlagefähigen Soll der staatlichen Grundvermögenssteuer von 280 000 M beträgt die durchschnittliche Belastung sämtlicher Realsteuern 316,48 %.