Band 75: Eintrag vom  5. April 1927 (Nr. 466)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Beratung und Festsetzung des Haushaltsplanes 1927.

Die Haushaltspläne für 1927 werden unter Berücksichti- gung der in den Kommissionen beschlossenen Änderungen wie folgt festgesetzt:

(hier folgen Einzeletats mit Zahlen).

Im Einzelnen wurde folgendes beschlossen.

a) Allgemeine Verwaltung.

Mit Rücksicht auf die in Zukunft zu erwartenden hohen Pensionslasten ist die Bildung eines Pensionsfonds erforderlich. In Anbetracht der jetzigen ungünstigen Finanzlage muß jedoch von seiner Dotierung in die- sem Jahre Abstand genommen werden. Auf Wunsch der Finanzdeputation soll der Titel IV - 5 (Fernsprecheinrichtung) auf die Höhe des erforderlichen Kredits nachgeprüft und in einer der nächsten Finanzdepu- tationssitzungen weitere Auskunft erteilt werden.

b) Hochbauverwaltung.

Der Verkauf von Brennmateraialien in den städtischen Gebäuden soll einer besonderen Nachprüfung unterzogen werden. Der Titel II des Hochbauetats wird auf 400 000 M reduziert.

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c) Tiefbauverwaltung.

Die Durchführung der in der Stadtverordnetensitzung vom 15. Februar 1927 grundsätzlich beschlossenen Projekte wie Straßenausbauten der Schorlemer- und Eupener- Straße, Schaffung eines Fonds für Straßenregulierun- gen, ferner Herstellung einer Brücke über den Nord- kanal im Zuge der Schorlemerstraße, wird genehmigt. (Vergl. Ausg. Titel II - 7, Seite 29 des Etats).

Der Ausdehnung der Straßenreinigung auf die im Stadtverordnetenbeschluß vom 15.2.1927 bezeichne- ten Straßen wird zugestimmt.

d) Fuhrpark einschl. Müllabfuhr.

Mit der Einrichtung eines neuen Fuhrparks in Ge- mäßheit des Stadtverordnetenbeschlusses vom 15.2.1927 erklärt sich Stadtverordneten - Versammlung nunmehr ohne Vorbehalt einverstanden (Vergl. Ausg. Titel I - 15, Seite 37 des Etats).

e) Verschiedene Schullasten.

Der Zuschuß an die Schule Marienberg soll auf die Dauer von 10 Jahren betragen: 1. 45% von den persönlichen Ausgaben der Lehr- kräfte, wobei für die Ordenslehrkräfte die An- fangsbezüge gem. Stadtv. Beschluß vom 24.4.1923 anzunehmen sind,

2. 45% von der für das Schulgebäude zu zahlenden Miete.

Der Zuschuß der Stadt soll sich auf den Kopf des Schülers umgerechnet in den Grenzen halten, den die Stadt für einen Volksschüler jährlich aufzuwen- den hat.

f) Museum.

Stadtverordneten - Versammlung beschließt grund- sätzlich, die Leitung des Museums einem Assistenten zu übertragen. Anstellung soll durch Privatdienstver- trag erfolgen. Die Besetzung dieser Stelle bleibt be- sonderer Beschlußfassung vorbehalten. Zunächst soll bis 1.10.1927 ein Assistentdes MuseumsdirektorsDr. Ewald, Köln, in seiner freien Zeit mit der Ordnung der Münz- sammlung pp. beauftragt werden. Dafür werden als einmalige Vergütung aus dem Titel I - 1 = 500 M be- willigt.

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g) Allgemeines.

Alle Besoldungstitel ändern sich mit Rücksicht auf die am 1.4.1927 als Folge der Mieterhöhung eingetretenen Stei- gerung des Beamtenwohnungsgeldes. Der Mehrbedarf für die 24 gedruckten Einzeletats einschl. Schulen beträgt 28 000 M.