Band 75: Eintrag vom  5. April 1927 (Nr. 466)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Beratung und Festsetzung des Haushaltsplanes 1927.

Die Haushaltspläne für 1927 werden unter Berücksichtigung der in den Kommissionen beschlossenen Änderungen wie folgt festgesetzt:

(hier folgen Einzeletats mit Zahlen).

Im Einzelnen wurde folgendes beschlossen.

a) Allgemeine Verwaltung.

Mit Rücksicht auf die in Zukunft zu erwartenden hohen Pensionslasten ist die Bildung eines Pensionsfonds erforderlich. In Anbetracht der jetzigen ungünstigen Finanzlage muß jedoch von seiner Dotierung in diesem Jahre Abstand genommen werden. Auf Wunsch der Finanzdeputation soll der Titel IV - 5 (Fernsprecheinrichtung) auf die Höhe des erforderlichen Kredits nachgeprüft und in einer der nächsten Finanzdeputationssitzungen weitere Auskunft erteilt werden.

b) Hochbauverwaltung.

Der Verkauf von Brennmateraialien in den städtischen Gebäuden soll einer besonderen Nachprüfung unterzogen werden. Der Titel II des Hochbauetats wird auf 400 000 M reduziert.

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c) Tiefbauverwaltung.

Die Durchführung der in der Stadtverordnetensitzung vom 15. Februar 1927 grundsätzlich beschlossenen Projekte wie Straßenausbauten der Schorlemer- und EupenerStraße, Schaffung eines Fonds für Straßenregulierungen, ferner Herstellung einer Brücke über den Nordkanal im Zuge der Schorlemerstraße, wird genehmigt. (Vergl. Ausg. Titel II - 7, Seite 29 des Etats).

Der Ausdehnung der Straßenreinigung auf die im Stadtverordnetenbeschluß vom 15.2.1927 bezeichneten Straßen wird zugestimmt.

d) Fuhrpark einschl. Müllabfuhr.

Mit der Einrichtung eines neuen Fuhrparks in Gemäßheit des Stadtverordnetenbeschlusses vom 15.2.1927 erklärt sich Stadtverordneten - Versammlung nunmehr ohne Vorbehalt einverstanden (Vergl. Ausg. Titel I - 15, Seite 37 des Etats).

e) Verschiedene Schullasten.

Der Zuschuß an die Schule Marienberg soll auf die Dauer von 10 Jahren betragen: 1. 45% von den persönlichen Ausgaben der Lehrkräfte, wobei für die Ordenslehrkräfte die Anfangsbezüge gem. Stadtv. Beschluß vom 24.4.1923 anzunehmen sind,

2. 45% von der für das Schulgebäude zu zahlenden Miete.

Der Zuschuß der Stadt soll sich auf den Kopf des Schülers umgerechnet in den Grenzen halten, den die Stadt für einen Volksschüler jährlich aufzuwenden hat.

f) Museum.

Stadtverordneten - Versammlung beschließt grundsätzlich, die Leitung des Museums einem Assistenten zu übertragen. Anstellung soll durch Privatdienstvertrag erfolgen. Die Besetzung dieser Stelle bleibt besonderer Beschlußfassung vorbehalten. Zunächst soll bis 1.10.1927 ein Assistentdes MuseumsdirektorsDr. Ewald, Köln, in seiner freien Zeit mit der Ordnung der Münzsammlung pp. beauftragt werden. Dafür werden als einmalige Vergütung aus dem Titel I - 1 = 500 M bewilligt.

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g) Allgemeines.

Alle Besoldungstitel ändern sich mit Rücksicht auf die am 1.4.1927 als Folge der Mieterhöhung eingetretenen Steigerung des Beamtenwohnungsgeldes. Der Mehrbedarf für die 24 gedruckten Einzeletats einschl. Schulen beträgt 28 000 M.