In der Streitsache Hammann gegen Stadtgemeinde Neuss wegen Forderung auf Zahlung der Herstellungs- kosten für 6 Böller soll ein Vergleich dahingehend abgeschlossen werden, daß die Stadt die Hälfte der Her- stellungskosten übernimmt und die Kosten gegenein- ander aufgehoben werden.
Stadtverordneten - Versammlung beschließt Annahme des mit dem Reichsfiskusunter dem 12. April 1927 geschlossenen Vergleichs über Rückzahlung überhobener Erwerbslosengelder in Höhe von 18 236 M. Zahlung des Vergleichsbetrages soll in 2 gleichen Raten am 1. Juli 1927 und 1. Oktober 1927 erfolgen. Über die Deckungsfrage soll nach 3 Monaten beschlossen werden.