[Nächste Seite]28. Festsetzung einer Entschädigung.
Stadtverordneten - Versammlung beschließt, dem Theodor
Tappertzhofen in Neuss für vorzeitige Räumung des
Gehöftes am Rheindamm 50 eine einmalige Entschädigung
von 6 500 R. M. zu gewähren, die anderen Anträge des
Tappertzhofen aber abzulehnen.