Stadtverordneten - Versammlung beschließt, die Bezüge für die Hinterbliebenen des verstorbenen Stadtbaurats Rittelmann den ortstatutarischen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechend nach 68/100steln Pension im Sinne des Beschlusses der Stadtverordneten vom 18. Januar 1927 festzusetzen.