17. Ortsstatut betr. die Unfallfürsorge für die Polizeibe-
amten.
Das Ortsstatut betr. die Unfallfürsorge für die Polizei-
beamten der Stadt Neuss wird aufgehoben, weil das
Polizeibeamtengesetz vom 31. Juli 1927 die Unfallfürsor-
ge der Polizeibeamten in genügender Weise regelt.