Band 75: Eintrag vom  17. April 1928 (Nr. 713)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
16. Abänderung des Ortsstatuts zur Ausführung des Ge- setzes betr. Anstellung und Versorgung der Kommunal- beamten.

Das hiesige Ortsstatut zur Ausführung des Gesetzes betr. die Anstellung und Versorgung der Kommunalbeam- ten wird, soweit Polizeibeamte in Frage kommen, aufgehoben, weil die Anstellung und Versorgung der Polizeibeamten inzwischen durch das Polizeibeamtenge- setz vom 31. Juli 1927 geregelt wurde.