Band 75: Eintrag vom  19. September 1928 (Nr. 811)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
13. Änderung der Satzungen des Jugendamtes.

Die Satzungen des Jugendamtes erhalten folgenden neuen § (§10). "Für Mündel, für die das Jugendamt die Amtsvormundschaft im Sinne des § 32 des Reichs- Jugend- Wohlfahrtsgesetzes zu führen hat, wird die Ausübung der vormundschaftlichen Obliegenheiten einem durch Beschluß des Jugendamtskolle- giums zu bestimmenden Mitglied oder Beamten des Ju- gendamtes übertragen."

Die bisherigen §§ 10, 11 und 12 der Satzungen werden ohne Änderung in der bisherigen Reihenfolge als §§ 11, 12 und 13 weitergeführt.