2. Winterhilfsmaßmahmen für die Minderbemittelten.
Stadtverordnetenversammlung beschließt die unentgeltliche Abgabe von je 2 Ztr. Briketts an alle Gruppen der
Minderbemittelten und bewilligt die hierfür erforderlichen
Kosten im Betrage von rd. ca. 7 000 M.