Band 30: Eintrag vom  24. Mai 1738 (Nr. 100)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

größe nägelen zu verkauffen

wegen verkauffung und feijl habenden großen nägelen ist der bescheidt, daß dem krämerambt zugelaßen seijn solle die suller- oder bünnägel zu verkauffen, jedoch mit dem beding, daß selbige von denen nagelschmidten alhirr zu kauffen gehalten seijn sollen und zwarn unter nahmhafter straff.