Krämer Zunft contra AmtsmeisternFrey und Sommer .
auf vermüßigte Anzeig und Bitte deren Krämer Zunfts deputirten wider Amts
[Nächste Seite]meistern Frey und Sommer soll es mit Teilung deren vorätigen Amtsgelder bei der alten Gewohnheit verbleiben, und die Amtskist wieder ad locum unde gestelt werden .