commission
auff die ahm letzteren rathstag abgeleßene cathegorische erklährung von seithen herrn von Cortenbach zur Lawenburg, herrn [Fehlerhaft markierte Entität]von Knecht- steden und hießigem herrn canonicorum ist der bescheidt, daß die damahlige gewesene bürgermeister ea anno 1737 Heinsbeck und Pell junior über die beschaffenheit der sachen zu conferiren hetten, in deßen actionen injuriarum wieder die exequirte wohlgemeldter herren halbwinner und baurbahnischen magistratus sich vorbehalten haben wolle.