spendmeisteren
demnach die herren burgere und baurbahnische mit ihren pferden kahrrigen und wagen ein- und andermahl gedienet, und einige höltzer hirrhin gefahren, ohne einige entgeltens, so ist auch fur rathsamb befunden worden, daß die herren und gemeindtsfreunden, welche kein pferdt haben, ein jeder ein taglohner oder arbeithsman auff erforderen anschaffen, diesen noch durch die nachbahrschafften, ein jeder haußgenoßener selbst dienen, oder einen arbeitsman auff einen tag auff seine kösten anschaffen solle.