ankauff Herren commissaren
auff die heuth umb acht uhren angesagte convention mit beruffenen gemeindtsfreunden hat Herrburgermeister Kleinerman referirt, wie daß gestern ahm abendt Herr hoffrath und
[Nächste Seite] 171Advocatus CameraDorn, und Churfürstlicher Bawmeister Monsieur Levellie qua commissarii umb den augenschein an der arcken ein zu nehmen angekommen, beij welchen Herr burgermeister und ich, nachdem zu selbigen beruffen, unsere auffwarthung gethan, und darauff das vom Herrn Hoffrath Dierath wohlgeborenen Herrn Commissario Dorn mitgegebenes schreiben, wie man sich beij der commission zu verhalten, und das beij vorwarthung gewesenes dictamen protocollare, welches in loco loci beij der commission zu ubergeben, mir zu gestelt, alwohe dan auch ex parte Herr Geheimrathen Brauman Herr HoffcammerrathNeesen, so dan HerrVogt Call und GerichtsschreiberBeckers von Hülchrath mit erscheinen werden, verleßen, warauff dan Magistratsherren resolution, daß Herr burgermeister und ich der commission mit zuziehung unseres bawmeisteren beij zuwohnen, zu vordrist aber wohlgeborenen Herrn Hoffrathen pro recognitione 5 Louis d'or, und churfürstlichem bawmeister 2 Caroliner zu praesentiren hätten.
dictamen protocollares vorhaltungs schreiben