visitatio der speicheren des vorraths ahn roggen
beij dieser angestelter convention ist referirt worden, daß churfürstliche Herren Commissarii gern zu wißen verlangten, wie viel roggen dahier an der stadt vorräthig umb eine quantität gegen bahre zahlung in das campement lieferen zu können, alß ist resoliret die visitation zu höchster beschleugnigung so forth thuen zu laßen.