baurbahnische
seindt die citirte baurbahnische alle erschienen, außgenohmen, vetschereijer,canonischen und geulen halffen, welche dan abgefragt, waß an geist- adelich- und weltlichen landereijen in pfachtung haben, und ist das angegebenes ad protocollum commissionis genohmen, denenselben ist anbeij ahnbefohlen worden die servisgeldere undt zwarn vom monath septembris anfangend zu bezahlen und die gemachte repartion der gethaner lieferung zu ubergeben.