zur ursach heuthiger rathsconvention ist vor- und
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ahnbragt worden, daß uneracht deren von herrncollectoribus Kleinermann beijm generall einnehmereij ambt zahlten 6 simplen der anweßender heruntergeschickter executant nicht abweichen werde, dahero ist magistratsherren resolution, daß der executant beij denen herrencollectoribus, so noch im rückstandt verbleiben und zwarn auff deren aijgenen kösten, biß daran ihre rechnung abgemacht und völlig zahlt haben, geschickt werden solln.