Band 30: Eintrag vom  3. Juni 1738 (Nr. 106)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

terminus in scriptis gegen canonicus

ist ein schreiben sambt termino in scriptis ad officialatum gegen canonicus wegen der frembder zimmerleuthen mit aufferbawung einer schewren ahm canonischen hoff in der baurbahn verleßen, warauff der bescheidt magistratsherren gewertigen wollen, in deßen morgen durch die burgerliche wacht denen frembden zimmerleuthen, fals noch in der arbeith seindt, die werckzeugh weggennohmen werden sollen,

auff gethane relation herr bürgermeister statthalteren, daß das schreiner ambt dahirr wegen besichtigung des

[Nächste Seite] 18

schreiner ambt

Henricus Pütz

meisterstuck des newen ambtsgenoßenen Henrich Pütz auff zweij außländische meistern compromittirt, und nachdem diese meistern von Dußeldorff beschreiben, und die besichtigung vorgangen ist were der newer meister ürbiethig die von denen frembden ihme andictirde straff zu erlegen, in deßen dan Magistratsherren meinung und bescheid, daß dießer newer meister Pütz vigore des ernewerten ambtsbrieff zu manuteniren und zu ferner nichts von dem ambt angehalten werden solle und könne.