Band 30: Eintrag vom  2. Mai 1739 (Nr. 432)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Johan Brewer gegen schmidtsambt

Wilhelm Kreijtz suspendirt

schlößeren ubergegebenes memoriale ist verleßen, und der bescheidt, darauff, daß das ambt denen magistrats decretis keine parition geleistet, dasselbe wegen ahndictirter brüchten würcklich zu executiren wäre, so dan den stattschmidtWilhelm Kreijtz als hanteren in seiner stadt arbeith zu suspendiren, und gemeldterBrewer ad interim die arbeith haben solle.